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BaFin-Rundschreiben: nur teilweise Rechtssicherheit

Posted By Gunne Bähr On 12. März 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die BaFin hat Ende vergangenen Jahres das lange erwartete Kapitalanlagerundschreiben veröffentlicht. Das Rundschreiben ersetzt das Vorgängerrundschreiben aus dem Jahr 2011 und war zwei Jahre nach Inkrafttreten von Solvency II längst überfällig. Es bietet viele Klarstellungen, aber auch weiter Anlass zu Kritik. So bleibt abzuwarten, ob sich für die Versicherungsunternehmen das lange Warten tatsächlich gelohnt hat.

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