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Posted By Nina Nöthling On 20. März 2018 In Abo,Allgemein,Analyse,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Rückversicherer,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die EU und Großbritannien haben sich auf einen ersten Entwurf des Brexit-Austrittsabkommens geeinigt. Positiv für die Wirtschaft ist vor allem die Übergangsphase bis Ende 2020. In dieser Zeit bleibt Großbritannien Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion. Weiter offen bleibt jedoch, wie der Brexit für Versicherer aussehen wird. Außer, dass ein Komitee für Finanzvorschriften gegründet werden soll, enthält der Entwurf keine Regelungen. Unwahrscheinlich ist, dass es nach 2020 noch Passporting-Rechte geben wird. Außerdem hat der europäische Chefunterhändler Michael Barnier einem Freihandelsabkommen mit Regeln für Finanzdienstleistungen eine Absage erteilt.
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