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Posted By Theo Langheid On 9. April 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag den Willen bekräftigt, Massenklagen wie es sie in anderen Ländern bereits gibt, auch in Deutschland zu ermöglichen. Die Passagen zur sogenannten Musterfeststellungsklage werfen aber mehr Fragen auf als sie beantworten, das geplante Verfahren bleibt rätselhaft. Nötig ist das Instrument einer Sammelklage nicht, schon allein weil individuelle Schadensersatzansprüche dadurch keinesfalls abschließend geklärt werden können.
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