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Posted By Gunne Bähr On 16. April 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die richtige Verteilung nicht ausreichender Versicherungssummen in D&O-Schadenfällen ist ein schwieriges Unterfangen, das auch Risiken in sich birgt. Sie können verringert werden, indem die Verteilungsproblematik in den Versicherungsbedingungen geregelt wird. Das haben viele D&O-Versicherer aber noch nicht getan. Eine solche Regelung ist auch deshalb sinnvoll, weil die gesetzlichen Vorschriften des Paragrafen 109 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht alle Fallgestaltungen erfasst, die bei D&O-Versicherungen eintreten können. Aber auch im Anwendungsbereich des Paragrafen 109 VVG sind Klauseln zur Verteilungsproblematik sinnvoll, weil noch weitere Punkte geregelt werden können, zum Beispiel das Verhältnis von Abwehr- zu Freistellungskosten.
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