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Posted By Gunne Bähr On 14. Mai 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Gruppenversicherungen sind nach wie vor vom Gesetzgeber nicht als eigenes Rechtsinstitut geregelt. Das betrifft auch die Frage, ob der Versicherungsnehmer in bestimmten Konstellationen als Versicherungsvermittler einzustufen ist. Das kann mit guten Gründen in vielen Fällen verneint werden. Allerdings hat sich die BaFin vor kurzem beiläufig zum Thema geäußert. Ihre Auffassung könnte die bestehenden Gruppenversicherungsstrukturen auf den Prüfstand stellen. Auch aus einem anderen Grund sind Gruppenversicherungen in der Praxis verstärkt in den Fokus gekommen: Es gibt erhebliche internationale Steuer-Compliance-Pflichten, die nicht jedem Gruppenversicherer bisher klar sein dürften.
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