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Geld nur bei Erfolg – Ende der unabhängigen Beratung?

Posted By Maja Kreßin On 4. Juni 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Erfolgsabhängige Honorare sind bei Versicherungsberatern tabu. Die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung wird in jedem Fall fällig, ob der Versicherungsvertrag nun zustande kommt oder nicht. In dieser Hinsicht unterscheiden sich Versicherungsberater nicht von Ärzten oder Rechtsanwälten. Der Tarifwechselberater Minerva hat dennoch mit Erfolgshonoraren Werbung gemacht – was dem Unternehmen jetzt vom Landgericht München verboten worden ist. Solch eine Vergütung ist demnach nur in Einzelfällen zulässig, darf aber nicht die Regel sein. Das soll die Unabhängigkeit der Beratung sicherstellen.

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