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Posted By Nina Nöthling On 7. Juni 2018 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Makler,Nachrichten | No Comments | Drucken
Die Vermittlerrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) bringt für Makler einige Einschränkungen vor allem bei der Vergütung. Weitere Regelungen und Verordnungen, die noch anstehen, werden den Spielraum weiter verkleinern, sagte Rechtsanwalt Maximilian Teichler auf dem Makler-Symposium des BDVM. Besonders sogenannte Contingency-Vereinbarungen, bei denen Makler unter anderem mehr Provision erhalten, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Policen eines Anbieters verkaufen, sollten schnellstmöglich abgebaut werden. Noch nicht klar ist laut Teichler, ob Gruppenverträge künftig in ihrer jetzigen Form angeboten werden können. Ein Provisionsverbot sei immer noch denkbar.
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