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Posted By Jonas Tauber On 15. Juni 2018 In Abo,Allgemein,Analyse,Aufsicht & Regeln,Top News | No Comments | Drucken
Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Schaffung einer Musterfeststellungsklage verabschiedet. Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV) begrüßte, dass die Teilnahmevoraussetzungen für Verbraucher an einer Musterklage gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gelockert wurden. Kein Erfolg hatte die Forderung, dass beklagte Unternehmen zur Teilnahme am Verfahren der zuständigen Schlichtungsstelle verpflichtet werden. Dafür hatte sich bereits der Versicherungsombudsmann Günter Hirsch ausgesprochen.
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