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BGH stützt Lebensversicherer

Posted By Herbert Fromme On 27. Juni 2018 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Frage der Kundenbeteiligung an Bewertungsreserven für die Versicherer entschieden. Die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz 2014 eingeführte Änderung sei nicht verfassungswidrig, erklärte das Gericht. Geklagt hatte der Bund der Versicherten für einen Versicherungsnehmer, der bei der Ergo-Tochter Victoria eine Police hatte und statt der angekündigten 50.274 Euro wegen der Gesetzesänderung nur 47.601 Euro erhielt. Allerdings muss das Landgericht Düsseldorf die Sache trotzdem neu verhandeln. Es hat nach Ansicht des IV. Zivilsenats nicht darüber entschieden, ob bei der Victoria die Voraussetzungen für die Kürzung vorlagen, nämlich dass der Versicherer einen Sicherungsbedarf für seine Garantieverträge hatte.

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