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Posted By Christian Bellmann On 28. Juni 2018 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Makler,Nachrichten,Versicherer | No Comments | Drucken
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass für die geänderte Versicherungsvermittlungsverordnung verschiedene Empfehlungen des Verbands aufgegriffen wurden. Das Bundeskabinett hat die modifizierte Fassung am Mittwoch in den Bundestag eingebracht. Im Oktober 2017 hatte das Bundeswirtschaftsministerium einen ersten Entwurf für die Verordnung vorgelegt, mit der die Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie IDD konkretisiert werden soll. Die nun beschlossenen Änderungen wertet BVK mit Blick auf den Verbraucherschutz und die Reputation der Versicherungsvermittler positiv. Die Verordnung soll im Oktober 2018 den Bundesrat passieren.
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