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Restschuldversicherungen – Freiflug gestoppt?

Posted By Maja Kreßin On 2. Juli 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Restschuldversicherungen sollen für Kreditnehmer im Todesfall oder bei Arbeitslosigkeit beziehungsweise Arbeitsunfähigkeit die Kredittilgung übernehmen. Banken verkaufen sie zusammen mit Krediten gegen horrende Provisionen. Es entsteht zuweilen der Eindruck, ohne den Abschluss einer Police gebe es auch keinen Kredit. Früher mussten die Kreditinstitute bei der Vermittlung noch nicht einmal Beratungspflichten erfüllen. Bei der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie IDD hat der Gesetzgeber die Flügel der Banken beim Vertrieb von Restschuldpolicen gestutzt, der freie Flug ist allerdings noch lange nicht gestoppt.

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