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Von Ilse Schlingensiepen Am 6. Juli 2018 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Unabhängigkeit der Treuhänder in der privaten Krankenversicherung wird nicht dazu führen, dass zurückliegende Beitragsanpassungen für unrechtmäßig erklärt werden. Das erwartet der Vorstandschef der Hallesche Krankenversicherung Christoph Bohn. Gleichzeitig geht er davon aus, dass das bisher praktizierte Verfahren nicht in Gänze von den obersten Richtern abgesegnet wird, sondern dass sie neue Anforderungen für die Zukunft formulieren. Der zuständige BGH-Senat soll sich im August mit dem Thema befassen, ein Urteil ist nicht vor Oktober zu erwarten.
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