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Posted By Ilse Schlingensiepen On 10. Juli 2018 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Für Versicherungsvermittler, die sich nicht genau an die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) halten, könnte es teuer werden. Sie müssen damit rechnen, ins Visier von Anwälten zu geraten, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben. Versicherungsjurist Norman Wirth hat jetzt auf einen Fall verwiesen, in dem ein Versicherungsmakler mit einer Schmerzensgeldforderung von 3.500 Euro konfrontiert wurde. Der Grund: Die Frau hatte auf seiner Webseite persönliche Daten in ein Kontaktformular eingegeben, die dann ohne die sichere SSL-Verschlüsselung versandt wurden.
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