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Iran-Sanktionen: Versicherer zwischen zwei Stühlen

Posted By Gunne Bähr On 16. Juli 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Aufgrund der neuen US-Sanktionen gegen den Iran drohen Versicherern und Rückversicherern, insbesondere Tochterunternehmen von US-Gesellschaften, erhebliche Strafen und Bußgelder. Das ebenfalls demnächst in Kraft tretende Blocking Statute der EU und die entsprechende deutsche Bußgeldnorm verbieten jedoch gerade die Beachtung der neuen US-Sanktionen – und drohen auch Versicherern mit Bußgeld bei Verstoß gegen das europäische Verbot. Obgleich mit einer umfassenderen Implementation der US-Sanktionen zu rechnen ist, haben in Deutschland ansässige Unternehmen zuerst deutsches Recht zu beachten. Vorstände sollten die weitere Entwicklung genau beobachten und auf die Klarstellung des Blocking Statutes drängen.

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