Abo

Qualitätsjournalismus kostet Geld. Mit Ihrem Abo sorgen Sie dafür, dass unsere Berichterstattung unabhängig bleibt.

Copyright © 2024 Versicherungsmonitor. All rights reserved.


BGH zur Rückabwicklung von Fondspolicen

Posted By Mike Weitzel On 23. Juli 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Mit Beschluss vom 3. Mai 2018 hat der Bundesgerichtshof seine jüngere Rechtsprechung zur Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungen, die nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, noch einmal ausdrücklich bestätigt. Hiernach sind – entgegen einzelner obergerichtlicher Entscheidungen – von den eingezahlten Prämien nicht lediglich die Risikokosten abzuziehen, vielmehr muss es sich der Versicherungsnehmer auch bereicherungsmindernd anrechnen lassen, wenn die Fonds, in die investiert wurde, zwischenzeitlich Verluste erwirtschaftet haben. Von daher sollten Kunden gut überlegen, ob sie ein etwaiges Widerspruchsrecht im Einzelfall ausüben sollen.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier [1] können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de [2].


Article printed from Versicherungsmonitor: https://versicherungsmonitor.de

URL to article: https://versicherungsmonitor.de/2018/07/23/bgh-zur-rueckabwicklung-von-fondspolicen/

URLs in this post:

[1] Hier: https://versicherungsmonitor.de/shop

[2] abo@versicherungsmonitor.de: mailto:abo@versicherungsmonitor.de