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Posted By Maja Kreßin On 30. Juli 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Eigentlich sollte mit der Umsetzung der IDD-Richtlinie auch die Honorarberatung gestärkt werden. Die finanzielle Ungleichbehandlung von Verbrauchern, die über einen Versicherungsberater und nicht über einen Versicherungsmakler sogenannte Bruttotarife abschließen, sollte der Vergangenheit angehören. Die Finanzaufsicht sieht das offenbar anders. In ihrem aktuellen Vertriebsrundschreiben gibt die BaFin Versicherern eine Anleitung, wie sie das gesetzgeberische Ziel zur Stärkung der Honorarberatung unterlaufen können. Damit eröffnet sie der Branche die Möglichkeit, weiterhin nur Bruttotarife anzubieten.
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