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Posted By Gunne Bähr On 13. August 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich über die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven entschieden – zugunsten der Versicherer. Die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz eingeführte Begrenzung der Beteiligung ist nicht verfassungswidrig. Wünschenswert wäre gewesen, wenn der BGH noch einen Schritt weitergegangen wäre und sich über die mögliche Verfassungswidrigkeit des vorherigen Zustandes Gedanken gemacht hätte. Allerdings hat der BGH entschieden, dass die Kunden grundsätzlich das Recht auf Auskunft haben. Welche Informationen die Versicherer herausgeben müssen, wird nun das Landgericht Düsseldorf entscheiden müssen, an das der BGH das Verfahren zurückverwiesen hat.
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