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BGH zeigt Maklern Grenzen auf

Posted By Maja Kreßin On 27. August 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich kürzlich mit einem Beratungsverschulden eines Versicherungsmaklers befasst. Er hatte einem Kunden geraten, zwei fondsgebundene Lebensversicherungen auf einmal abzuschließen, später vermittelte er ihm eine Rürup-Rente, in die er stattdessen sein Geld stecken sollte. Dieser Sachverhalt zeigt einmal mehr: Gute Beratung fällt nicht vom Himmel. Und: Gute Beratung kann nur frei von Provisionsinteressen erfolgen.

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