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Von Patrick Hagen Am 6. September 2018 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News | No Comments | Drucken
Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber das Insolvenzanfechtungsrecht geändert. Insolvenzverwalter können seitdem Zahlungen an Lieferanten später pleite gegangener Unternehmen nur noch über einen Zeitraum von vier statt wie bislang von zehn Jahren zurückfordern. Das Risiko habe sich aber nicht grundsätzlich verändert, sagten Experten auf dem Industrieversicherungs-Symposium des Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft. Die Nachfrage nach speziellen Insolvenzanfechtungspolicen bleibt deshalb hoch, die Preise sind nicht gesunken.
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