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Mögliche Deckungslücke in der D&O-Versicherung

Posted By Mike Weitzel On 17. September 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Am 20. Juli 2018 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Urteil verkündet, das für einigen Wirbel in der Versicherungslandschaft gesorgt hat: Der Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung umfasst laut Urteil nicht den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer, falls dieser insolvenzrechtswidrige Zahlungen geleistet hat. Denn – so die Begründung des Senats – der Haftungsanspruch nach dem GmbH-Gesetz sei mit einem in der D&O-Versicherung versicherten Anspruch auf Schadensersatz nicht vergleichbar. Auch wenn diese Rechtsauffassung zu Deckungslücken der D&O-Versicherung führe, müsse die Versicherung nicht leisten.

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