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Von Kathrin Feldmann Am 15. Oktober 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | 1 Comment | Drucken
Legal Eye – die Rechtskolumne Am 28. September 2018 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt einen Eilantrag des Online-Maklers Gonetto abgewiesen, der sich gegen Untersagungsverfügungen der BaFin richtete. Die Finanzaufsicht hatte es Versicherern untersagt, mit dem Vermittler zusammenzuarbeiten, weil er aus ihrer Sicht gegen das nun gesetzlich verankerte Provisionsabgabeverbot verstößt. Die Regelung selbst hat das Gericht nicht hinterfragt. Eine weitere gerichtliche Klärung des Umfangs und letztendlich auch der Verfassungsmäßigkeit des Verbots scheint aber unausweichlich.
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