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Posted By Thomas Fausten On 29. Oktober 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Ab dem 1. November gibt es in Deutschland mit der Musterfeststellungsklage ein weiteres Instrument des kollektiven Rechtsschutzes. Zuvor war die Bündelung mehrerer Klagen nur bei kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten möglich. Ähnlich wie beim Kapitalanleger-Musterverfahren sind auch bei den Musterfeststellungsklagen lange Prozessdauern zu befürchten. Die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Versicherungswirtschaft dürften überschaubar sein, denn das eigentliche Haftungsrisiko bleibt unverändert. Dennoch sollten Versicherer wachsam bleiben, wie nicht zuletzt das kollektive Versagen im Dieselskandal zeigt.
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