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Posted By Christian Bellmann On 7. November 2018 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Makler,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Auch wenn die EU-Vermittlerrichtlinie IDD in Deutschland offiziell Ende Februar 2018 umgesetzt wurde, sind die Konkretisierungen im nationalen Recht noch lange nicht abgeschlossen. Nach Ansicht von Elisabeth Stiller, Leiterin Vertrieb beim Versichererverband GDV, hinkt Deutschland vor allem bei den Änderungen der Gesetze hinterher, die für die Vermittler relevant sind. Eine zentrale Forderung der IDD – identische rechtliche Rahmenbedingungen für alle im Versicherungsvertrieb tätigen Institutionen – sei damit noch nicht erfüllt. Unzufrieden zeigte sich Stiller zudem mit der uneinheitlichen Linie, die die Finanzaufsicht BaFin und die Industrie- und Handelskammern beim Umgang mit dem Provisionsabgabeverbot verfolgen.
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