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Posted By Anna Gentrup On 8. November 2018 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin erläutert in einem Schreiben, unter welchen Bedingungen Versicherer Prozesse an Cloud-Anbieter auslagern dürfen und was sie dabei beachten müssen. In den Ausführungen zu der aktuellen „Orientierungshilfe“ stecken einige Mahnungen der BaFin an die Branche. Die Auslagerung von Prozessen entbindet Versicherer und deren Geschäftsleiter nicht von ihrer Verantwortung, betont die Aufsicht. Zudem können sich Mängel beim Cloud-Anbieter oder dessen Dienstleistung negativ auf die Risikosituation des Versicherers auswirken, der mit ihm zusammenarbeitet, warnt die BaFin.
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