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Posted By Kathrin Feldmann On 12. November 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | 1 Comment | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Laut der Vermittlerrichtlinie IDD müssen Versicherer Fehlanreize im Vertrieb verhindern. Das hat weitreichende Folgen. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass alles verboten ist, was einen Anreiz setzt, dass Vermittler ein Produkt empfehlen, obwohl ein anderes besser geeignet ist. Das können zum Beispiel Provisionen sein, die an bestimmte Verkaufsvolumina geknüpft sind. Für die Versicherer bedeutet das, dass sie Vertragsbeziehungen durchleuchten und kritische Fälle ermitteln müssen.
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