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Posted By Simone Rehberg On 19. November 2018 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Blick auf die Dienstleisterliste eines Versicherungsunternehmens zeigt: Versichertendaten werden immer seltener ausschließlich von den eigenen Mitarbeitern verarbeitet. Bei der Auftragsvergabe müssen bereits im Auswahlprozess des Dienstleisters Standards geprüft und vereinbart werden. Besonders wichtig sind technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Oft genug erhoffen sich die Versicherer beim Outsourcing eine Kostenersparnis, die notwendigen Prüfungen und Kontrollen unterschätzen sie aber.
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