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Posted By Friederike Krieger On 21. November 2018 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Bestehende grenzüberschreitende Versicherungsverträge werden nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU zwar weiterhin nach dem Zivilrecht gültig sein, ob das aber auch nach dem Aufsichtsrecht gilt, ist unter den EU-Mitgliedern umstritten. Einige sind der Meinung, dass britische Versicherer ohne Lizenz für die EU auch keine Schäden aus den Verträgen mehr regulieren dürfen. Eiopa arbeitet jetzt zusammen mit den nationalen Aufsehern an einer Lösung.
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