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Posted By Ilse Schlingensiepen On 17. Dezember 2018 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die privaten Krankenversicherer (PKV) wollen im Arzneimittelbereich von vergleichbaren Regelungen profitieren wie die gesetzlichen Krankenkassen. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung fordert der PKV-Verband entsprechende Regelungen für verschiedene Gebiete: das elektronische Rezept, die Versorgung mit Krebsmedikamenten, die Abgabe von medizinischem Cannabis, der Direktanspruch gegenüber Pharmaunternehmen und die sogenannte aut idem-Regelung. Aus Sicht der PKV ist nicht einzusehen, dass nur Kassenpatienten von Maßnahmen zur Kostenbegrenzung profitieren, nicht aber Privatversicherte und Beihilfeberechtigte.
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