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Posted By Carolin Schilling-Schulz On 14. Januar 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) in nationales Recht hat diverse Neuerungen mit sich gebracht, aber nicht alles wurde geändert: Am Provisionsabgabeverbot sollte nach dem Willen des Gesetzgebers nicht gerüttelt werden. Bisher war die Rückversicherung von diesem Verbot ausgenommen. Diese Ausnahme ist jedoch weder im überarbeiteten Versicherungsaufsichtsgesetz noch in der Gewerbeordnung deutlich formuliert worden und lässt Fragen offen.
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