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Posted By Kathrin Feldmann On 21. Januar 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Bisher mussten Autohändler, die Kfz-Versicherungen verkaufen wollten, dafür meist eine Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung bei der Industrie- und Handelskammer beantragen, um Policen als Versicherungsvermittler vertreiben zu dürfen. Nach Umsetzung der Vertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht meinen einige Experten, dass nun geringere Anforderungen gelten, weil die Kfz-Händler scheinbar aus dem Anwendungsbereich des Erlaubniserfordernisses herausfallen und damit gänzlich von der IDD ausgenommen wären. Eine nähere Prüfung zeigt aber: Dem ist nicht so.
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