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Posted By Thomas Fausten On 4. Februar 2019 In Abo,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die EU plant eine Richtlinie mit Mindeststandards für Hinweisgeber in Unternehmen, die Missstände und Rechtsverstöße aufdecken. Sie soll verhindern, dass die sogenannten Whistleblower mit Repressalien belegt werden. Zudem soll die Richtlinie die Hinweisgebersysteme in den einzelnen europäischen Staaten vereinheitlichen. Funktioniert das angedachte System, könnten sich in Zukunft größere Skandale durch frühzeitige Entdeckung beziehungsweise Verhinderung vermeiden lassen. Davon könnten D&O- und Produkthaftpflichtversicherer in Form einer geringeren Schadenbelastung profitieren. Ob das wirklich so kommen wird, darf aber bezweifelt werden.
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