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Von Herbert Fromme Am 7. Februar 2019 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | 1 Comment | Drucken
Die Europäische Union hat einen Kostendeckel von einem Prozent für die PEPP-Angebote erlassen. PEPP steht für Pan-European Pension Product, ein EU-weites Altersvorsorgeprodukt. Allerdings wird noch darum gestritten werden, wie die EU-Kommission in einem „delegierten Rechtsakt“ diese Vorschrift auslegt, die von EU-Parlament, Rat und Kommission beschlossen wurde. Die Einführung des Kostendeckels wurde maßgeblich von den Grünen im Europaparlament betrieben. Ihr finanzpolitischer Sprecher Sven Giegold hofft auf Auswirkungen auf den deutschen Markt.
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