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Posted By Kathrin Feldmann On 18. Februar 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die EU-Vertriebsrichtlinie IDD ist jetzt rund ein Jahr in Kraft, doch es sind noch viele Fragen offen. So ist nicht ganz klar, wer im Vermittler- und Versichererbetrieb konkret von der vorgeschriebenen Weiterbildungspflicht umfasst ist und ab welcher Betriebsgröße eine Beschwerdemanagementfunktion eingerichtet werden muss. Zudem ist es nicht so einfach, den Online-Vertrieb mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang zu bringen. Klärungsbedarf gibt es auch hinsichtlich der Durchsetzung von Verstößen gegen die IDD.
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