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Informationspflichten auf dem Prüfstand

Posted By Simone Rehberg On 25. Februar 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Wer Daten von natürlichen Personen verarbeitet, muss Transparenz über die Verarbeitung gewähren. Egal ob Unternehmen, Verein oder Arztpraxis – Informationen über die Verwendung von personenbezogenen Daten sind ein Muss. Es ist wichtig, vollständig und verständlich zu informieren – das gilt auch für die nötigen Einwilligungserklärungen des Kunden. Sonst drohen hohe Bußgelder. So hat die französische Datenschutzbehörde CNIL kürzlich gegen Google eine Strafe in Höhe von 50 Mio. Euro verhängt. Begründung: Die Informationen waren nicht leicht zugänglich.

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