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Posted By Anna Gentrup On 6. März 2019 In Abo,Allgemein,Makler,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zieht erneut gegen das Online-Vergleichsportal Check24 vor Gericht. Der BVK hat am Dienstag beim Landgericht München Klage gegen Check24 eingereicht, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Der Verband wirft dem als Makler registrierten Vergleichsportal vor, mit seinen „Jubiläumsdeals“ gegen das Provisionsabgabeverbot verstoßen zu haben. Offenbar hatte die vorherige Abmahnung durch den BVK nicht die gewünschte Wirkung gezeigt.
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