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Rechtsschutz: Sparte ohne Rückversicherungsbedarf?

Posted By Michael Pickel On 27. März 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Meinung am Mittwoch,Top News | No Comments | Drucken

 Meinung am Mittwoch  Die Nachfrage nach Rückversicherungsschutz war in der Rechtschutzversicherung in der Vergangenheit nicht sehr hoch. Das könnte sich ändern. Denn auch hier gibt es das Risiko von Kumulschäden, etwa durch Klagewellen. Das zeigt der Dieselskandal. Durch die Einführung der Musterfeststellungsklage könnte sich das noch verschärfen. Ein Hindernis ist bislang, dass es in der Branche noch keine allgemeingültige Definition gibt, wann einzelne Schäden als ein Ereignis gewertet werden und wann nicht.

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