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Debeka muss Solvenzbericht für 2017 korrigieren

Posted By Friederike Krieger On 25. April 2019 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken

Auf Druck der Finanzaufsicht BaFin musste die Debeka Leben ihren Solvenzbericht für 2017 nachträglich abändern. Sie hatte darin angenommen, in einem Extremszenario mit Negativzinsen die Zinszusatzreserve (ZZR) mithilfe einer Rückversicherung weiter finanzieren zu können. Weil es den Vertrag noch nicht gibt, wollte die BaFin das nicht gelten lassen. Die Debeka musste ihren Bericht korrigieren – und kommt ohne Hilfsmaßnahmen 2017 nur noch auf eine Solvenzquote von 77,2 Prozent. Statt den Rückversicherungsvertrag anzunehmen, musste die Debeka mit der unrealistischen Annahme rechnen, sie könne unbegrenzt Eigenkapital aufnehmen. Inzwischen hat sich das Problem unter anderem durch die Änderung der ZZR-Rechenregeln erledigt.

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