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Posted By Simone Rehberg On 29. April 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Mit den Datenschutzhinweisen müssen Versicherer Verbraucher auch über ihre Rechte zum Schutz ihrer Daten unterrichten. Versicherungskunden können Auskunft über gespeicherte Daten fordern oder der werblichen Nutzung ihrer Daten widersprechen. Neu ist das Recht auf Vergessenwerden: Die Datenschutzgrundverordnung regelt ausdrücklich den Anspruch auf das Löschen der Daten. Vor allem im Internet soll so sichergestellt werden, dass veröffentlichte Daten von allen Verantwortlichen gelöscht werden, einschließlich Links, Kopien oder Replikationen. Angesichts der Zunahme von digital verfügbaren Anwendungen stellt das Versicherer vor Herausforderungen.
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