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Posted By Kathrin Feldmann On 20. Mai 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der geplante Provisionsdeckel in der Lebensversicherung scheint die von der EU-Vermittlerrichtlinie IDD vorgegebene Linie zur Vermeidung von Fehlanreizen bei der Beratung von Kunden konsequent fortzusetzen. Das Finanzministerium will damit offenbar angesichts der auslegungsbedürftigen, unbestimmten Rechtsbegriffe der IDD weitere Rechtssicherheit schaffen. Das Ziel klarer Regelungen wird mit dem Provisionsdeckel aber nicht vollends erreicht. Insbesondere bezüglich der qualitativen Kriterien, die eine höhere Vergütung von Vermittlern rechtfertigen, sind noch einige Fragen offen.
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