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Datenschutz bei künstlicher Intelligenz wahren

Posted By Simone Rehberg On 27. Mai 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne   Versicherungsunternehmen hüten einen großen Schatz: Kundendaten. Big Data und Künstliche Intelligenz (KI) werden genutzt, um Daten digital schneller und effizienter zu verarbeiten. Selbstlernende Systeme verbessern die Ergebnisse der maschinellen Verarbeitung fortlaufend. Mit der „Hambacher Erklärung“ haben die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder datenschutzrechtliche Anforderungen beim Einsatz von KI formuliert. Die KI-Nutzung birgt einige Herausforderungen, lässt sich aber rechtlich zulässig gestalten.

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