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Datenschutz: Berichte allein reichen nicht

Posted By Simone Rehberg On 1. Juli 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Laut Gesetz muss die datenschutzkonforme Verarbeitung von Informationen vom Verantwortlichen nachgewiesen werden: Das Unternehmen ist daher rechenschaftspflichtig. Welche Rolle fällt dabei dem Datenschutzbeauftragten zu? Er berät Mitarbeiter und Geschäftsleitung zu jeglicher Datenverarbeitung. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert, dass der Datenschutzbeauftragte unmittelbar der höchsten Managementebene berichtet. Die noch ungewohnt neue Überwachungsaufgabe der Einhaltung der Datenschutzvorschriften muss zudem von der Compliance-Funktion abgegrenzt werden. Für eine tatsächliche Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen sind aber weitere Maßnahmen empfehlenswert.

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