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Posted By Christian Bellmann On 4. Juli 2019 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Haftpflichtversicherer müssen nach einem Behandlungsfehler auch dann Schadenersatz leisten, wenn der verurteilte Chefarzt den Fehler gar nicht selbst begangen hat, sondern die Verantwortung für einen Oberarzt übernommen hat. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entschieden (Az.: I-4 U 99/17). Ein Haftpflichtversicherer wollte durchsetzen, dass er die bisher geleisteten Zahlungen zurückerhält und künftig nicht mehr leisten muss. Er ist der Ansicht, dass der Versicherungsfall nur dadurch eingetreten ist, dass sich der Chefarzt für den vom Oberarzt verursachten Fehler hat verurteilen lassen.
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