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Nichtentlastung des CEO muss kein Fall für die D&O sein

Posted By Thomas Fausten On 8. Juli 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Für die Bayer AG entwickelt sich der Kauf des US-Konzerns Monsanto zunehmend zu einem unternehmerischen Debakel. In den USA sind tausende Haftungsprozesse wegen des Glyphosat enthaltenden Unkrautvernichters Roundup anhängig, und jüngste prozessuale Niederlagen ließen den Aktienkurs des Dax-Konzerns seit der Akquisition signifikant schrumpfen. Die Aktionäre begehrten auf und verweigerten dem Vorstandsvorsitzenden von Bayer auf der Hauptversammlung die Entlastung. Unter D&O-Aspekten ist das kein gutes Zeichen.

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