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Posted By Christian Bellmann On 15. Juli 2019 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die BaFin will verhindern, dass Lebensversicherer und Pensionskassen Gläubiger, die ihnen Nachrangdarlehen gewährt haben, besser behandeln als Kunden. Die Gläubiger erhalten – wie bei Nachrangdarlehen üblich – hohe Zinsen, haben bei Versicherern und Pensionskassen aber kein hohes Risiko, das dies rechtfertigen würde. Im Gegenteil: Würde die BaFin bei einer drohenden Insolvenz eines Versicherers oder einer Pensionskasse Leistungskürzungen anordnen, ginge das ausschließlich zulasten der Kunden. Künftig müssen die Gesellschaften der Behörde die Bedingungen für Nachrangverbindlichkeiten vorlegen. Zudem will sie bei Unternehmen, die Nachrangdarlehen aufgenommen beziehungsweise nachrangige Schuldverschreibungen begeben haben, gegebenenfalls Änderungen in den Klauseln durchsetzen.
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