Qualitätsjournalismus kostet Geld. Mit Ihrem Abo sorgen Sie dafür, dass unsere Berichterstattung unabhängig bleibt.
Copyright © 2025 Versicherungsmonitor. All rights reserved.
Posted By Ilse Schlingensiepen On 17. Juli 2019 In Abo,Allgemein,Insurtech,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Der digitale Krankenversicherer Ottonova darf nicht damit werben, dass er seinen Versicherten die Fernbehandlung bei Ärzten in der Schweiz ermöglicht. Das hat das Landgericht München I in einem Verfahren entschieden, das die Wettbewerbszentrale gegen den Versicherer angestrengt hatte. Erst wenn die Urteilsbegründung vorliegt, will das Unternehmen entscheiden, ob es in die Berufung geht. Ottonova-Chef Roman Rittweger hofft auf eine baldige Verabschiedung des Digitalisierungsgesetzes der Bundesregierung und betont, dass Ottonova weiter auf Innovationen setzen will. Die Wettbewerbszentrale hält klare gesetzliche Rahmenbedingungen zum Thema für notwendig.
Article printed from Versicherungsmonitor: https://versicherungsmonitor.de
URL to article: https://versicherungsmonitor.de/2019/07/17/richter-weisen-ottonova-in-die-schranken/
URLs in this post:
[1] Hier: https://versicherungsmonitor.de/shop
[2] abo@versicherungsmonitor.de: mailto:abo@versicherungsmonitor.de