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Transparente Datenverarbeitung – auch im Testfall?

Posted By Simone Rehberg On 29. Juli 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne   Um die Funktionsfähigkeit einer neuen Software oder Anwendung im Unternehmen zu prüfen, ist die Verarbeitung von Daten zu Testzwecken notwendig. Üblicherweise stehen spezielle Datensätze in einer IT-Testumgebung zur Verfügung. Reichen die anonymen Testdaten jedoch nicht mehr aus, um die vielschichtigen neuen Funktionalitäten zu prüfen und eine fehlerfreie Verarbeitung sicherzustellen, sind Echtdaten eine beliebte Quelle. Die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Verarbeitung zu Testzwecken sind jedoch sehr hoch. Auch wenn es nur um den Test einer neuen Cloud-Lösung geht, muss der Datenschutz eingehalten werden.

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