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Posted By Carolin Schilling-Schulz On 9. September 2019 In Abo,Allgemein,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Makler,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye - Die Rechtskolumne Früher haben die Versicherer den Maklern bedenkenlos Inkassovollmachten hinsichtlich der Prämien eingeräumt – teilweise auch stillschweigend. In der jüngsten Vergangenheit haben zahlreiche Ereignisse aber dazu geführt, dass Versicherer diese Vollmachten zumindest nicht mehr formlos und allzu bedenkenlos erteilen sollten. Aufgrund von Maklerinsolvenzen, Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sollte die Ausgestaltung einer solchen Vollmacht gut überlegt sein.
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