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Klage: AIG soll Cum Ex-Schäden zahlen

Posted By Nina Nöthling On 17. September 2019 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken

Sogenannte Cum Ex-Geschäfte, bei denen Gewinne für Investoren vom Finanzamt kommen und nicht vom Aktienmarkt, gelten mittlerweile als kriminell. Die Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin argumentiert nun allerdings, dass sie bei ihrem Sheridan-Fonds nicht absichtlich gegen das Gesetz verstoßen habe, sondern lediglich ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei. Deshalb will die Bank Verluste aus dem Geschäft von ihrem Versicherer AIG zurückholen, berichtet das Handelsblatt. Weil die Gesellschaft nicht zahlen will, hat die Bank Klage gegen AIG eingereicht.

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