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Posted By Marie Holzhauer On 4. November 2019 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Aufsichtsratsmitglieder müssen umfangreiche Überwachungspflichten wahrnehmen. Vor allem in Krisenzeiten des Unternehmens oder bei möglichem Fehlverhalten des Vorstands muss der Aufsichtsrat sehr genau hinsehen und auch eigene Nachforschungen anstellen. Da die Nachforschungspflichten bei Verdachtsmomenten sehr weit gehen, läuft der Aufsichtsrat schnell Gefahr, selbst einen Fehler zu machen und zu einem Fall für die D&O-Versicherung zu werden. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, sollten sich Aufsichtsratsmitglieder daher gut mit ihren Überwachungspflichten vertraut machen.
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