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Posted By Katrin Berkenkopf On 29. November 2019 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Aktivitäten sogenannter Legal Techs erfreut nicht nur die jungen Unternehmen, sondern auch die traditionellen Rechtsschutzversicherer. Für sie könnte jetzt der Weg frei sein, ihren Kunden neue Services anzubieten zu Themen wie Ordnungswidrigkeiten im Verkehr oder Mietrechtsfragen. Der BGH hat dem Start-up Lexfox Recht gegeben, es darf weiter Kunden bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus der Mietpreisbremse vertreten. Die Versicherer sehen darin aber noch keine generelle Erlaubnis für Online-Dienstleistungen.
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